Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des Bebauungsplans "Verbrauchermarkt Ernst-Thälmann-Straße" der Gemeinde Borkwalde
Zeitraum der Veröffentlichung
15.06.2026 bis einschließlich 17.07.2026
Ort der zusätzlichen öffentlichen Auslegung
Amtsverwaltung des Amtes Brück
Eingangshalle (Foyer)
Ernst-Thälmann-Str. 59
14822 Brück
Kontakt / Ansprechpartner
Frau Schwan
Fachbereich III - Bauen
Telefon: (033844) 62-462
Fax: (033844) 62-119
E-Mail: baurecht@amt-brueck.de
Hinweise
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Borkwalde hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 22.04.2026 den Vorentwurf des Bebauungsplans „Verbrauchermarkt Ernst-Thälmann-Straße" gebilligt und die Unterlagen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 1 BauGB) bestimmt (Bw-30-137/26). Gleichzeitig wird die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 1 BauGB) sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden durchgeführt (gem. § 2 Absatz 2). Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 193 und 194 der Flur 2, Gemarkung Borkwalde auf einer Gesamtfläche von ca. 0,57 ha. Der Geltungsbereich ist der beigefügten Kartendarstellung zu entnehmen. Anlass der Planung ist die Sicherung der verbrauchernahen Versorgung der Gemeinde Borkwalde und deren Bevölkerung durch die Errichtung eines modernen großflächigen Lebensmittelmarktes. Der Bebauungsplan verfolgt das Ziel durch Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes gemäß § 11 BauNVO die Ansiedlung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes mit der Zweckbestimmung „Lebensmittelmarkt und der dazugehörigen Stellplätze zu ermöglichen. Ein weiteres Ziel ist die geordnete Erschließung des Plangebietes. Der Bebauungsplan hat den Zweck für seinen Geltungsbereich die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes zu schaffen. Die Gemeinde Borkwalde verfügt bisher über keinen wirksamen Flächennutzungsplan. Der Flächennutzungsplan befindet sich in Aufstellung und soll für den Geltungsbereich des Bebauungsplans die Darstellung einer Sonderbaufläche für einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb sowie die Festlegung eines zentralen Versorgungsbereiches vorsehen. Es ist beabsichtigt, den Zentralen Versorgungsbereich in einem Einzelhandelskonzept zu definieren. Stellungnahmen können während der Beteiligungsfrist vom 15.06.2026 bis einschließlich 17.07.2026 von jedermann elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: baurechteamtbrueck.de bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommune deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegt der Vorentwurf des Bebauungsplanes zusätzlich während der Dienststunden in der Zeit von: Montag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr in der Amtsverwaltung des Amtes Brück, Eingangshalle (Foyer), Ernst-Thälmann-Straße 59 in 14822 Brück aus.
Dienstag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Öffentliche Bekanntmachung
Downloads (PDF)
Bekanntmachung [1,1 MB]Planzeichnung [1,6 MB]
Begründung [0,8 MB]
Formular zur Stellungnahme [0,1 MB]
Datenschutzerklaerung [0,5 MB]
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