Öffentliche Auslegungen
Im Zuge der Aufstellung von Bauleitplänen ist gemäß § 3 Baugesetzbuch (BauGB) die Öffentlichkeit am Verfahren zu beteiligen. Dazu werden die Entwürfe der Bauleitpläne gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet veröffentlicht.
Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen zur Entwurfsplanung vorgebracht werden. Die Internetseite, die Dauer der Veröffentlichungsfrist sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind vor Beginn der Veröffentlichungsfrist ortsüblich bekannt zu machen. Bitte beachten Sie dazu die Ankündigungen im Internet und im Amtsblatt für die Gemeinde Wiesenburg / Mark, das Amt Brück und das Amt Niemegk.
Die entsprechenden Informationen finden Sie während der Veröffentlichungsfrist jeweils planbezogen in untenstehender Aufstellung.
Informationen zu laufenden Vorhaben der kommunalen Bauleitplanung stehen auch über das zentrale Internetportal des Landes Brandenburg gemäß § 3 Abs. 2 BauGB unter bauleitplanung.brandenburg.de zur Verfügung.
Aktuelle Auslegungen
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des Bebauungsplans "Verbrauchermarkt Ernst-Thälmann-Straße" der Gemeinde Borkwalde
- Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplans "Wohngebiet Birkenwinkel" OT Baitz der Stadt Brück
- Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Linthe
- Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplans "Verbrauchermarkt Im Grund"
